mehrfaches unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem, mehrfache einfache Körperverletzung, mehrfache wiederholte Tätlichkeiten, Verleumdung | Strafgesetzbuch
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Verfügung vom 6. Juli 2022STK 2022 32MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsident lic. iur. Stefan Weber.In SachenA.________,Beschuldigte und Berufungsführerin,vertreten durch Rechtsanwältin B.________,gegen1.Staatsanwaltschaft,4. Abteilung,Postfach 128, Bahnhofstrasse 4, 8832 Wollerau,Anklagebehörde und Berufungsgegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,2.D.________,Privatkläger und Berufungsgegner,vertreten durch Rechtsanwältin E.________,3.F.________,Privatklägerin und Berufungsgegnerin,vertreten durch Rechtsanwältin G.________,4.H.________,Privatklägerin und Berufungsgegnerin,vertreten durch Rechtsanwältin I.________,5.J.________,Privatkläger und Berufungsgegner,vertreten durch Rechtsanwältin I.________,6.K.________,Privatkläger und Berufungsgegner,vertreten durch Rechtsanwältin I.________,betreffendmehrfaches unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem, mehrfache einfache Körperverletzung, mehrfache wiederholte Tätlichkeiten, Verleumdung(Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Einsiedeln vom 6. April 2022, SGO 2021 004);-hat der Kantonsgerichtsvizepräsident,nachdem sich ergeben und in Erwägung, dass-die Berufungsführerin gegen das im Dispositiv eröffnete Urteil des Bezirksgerichts Einsiedeln vom 6. April 2022 am 26. April 2022 fristgerecht Berufung anmeldete (
Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsident lic. iur. Stefan Weber.
In Sachen
A.________,Beschuldigte und Berufungsführerin,vertreten durch Rechtsanwältin B.________,gegen1.Staatsanwaltschaft,4. Abteilung,Postfach 128, Bahnhofstrasse 4, 8832 Wollerau,Anklagebehörde und Berufungsgegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,2.D.________,Privatkläger und Berufungsgegner,vertreten durch Rechtsanwältin E.________,3.F.________,Privatklägerin und Berufungsgegnerin,vertreten durch Rechtsanwältin G.________,4.H.________,Privatklägerin und Berufungsgegnerin,vertreten durch Rechtsanwältin I.________,5.J.________,Privatkläger und Berufungsgegner,vertreten durch Rechtsanwältin I.________,6.K.________,Privatkläger und Berufungsgegner,vertreten durch Rechtsanwältin I.________,
betreffend
mehrfaches unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem, mehrfache einfache Körperverletzung, mehrfache wiederholte Tätlichkeiten, Verleumdung